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Gründung

Buchhaltungspflichten für Gründer in Berlin: Der Überblick

15. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Jannik Roloff·IHK-Kaufmann · Buchhaltung & Lohnabrechnung Berlin

Eine Gründung bringt viele Formalitäten mit sich. Wer von Anfang an sauber aufgestellt ist, spart später Zeit, Geld und Nerven. Hier die wichtigsten Buchhaltungspflichten und Anmeldungen für Gründerinnen und Gründer in Berlin.

Welche Buchhaltungspflicht gilt für wen?

  • Kleinunternehmer und Freiberufler: in der Regel einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Gewerbetreibende über bestimmten Grenzen: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG): immer bilanzierungspflichtig nach HGB

Diese Anmeldungen brauchen Gründer

  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Bezirksamt
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG)
  • Beantragung der Betriebsnummer (bei Mitarbeitern)

Häufige Fehler bei der Gründung

  • Belege nicht von Anfang an digital und geordnet sammeln
  • Fristen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen übersehen
  • Privat- und Geschäftskonto vermischen
  • Meldepflichten bei der ersten Einstellung unterschätzen

So unterstützt Sie ein Büroservice

Ein Büroservice mit Unternehmensberatung übernimmt das komplette Gründungs-Onboarding – von der Gewerbeanmeldung über die steuerliche Erfassung bis zur Betriebsnummer – und richtet Ihre digitale Buchhaltung sauber ein. So starten Sie ohne Formular-Stress und mit der Gewissheit, dass alle Pflichten erfüllt sind.

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