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Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung für Sicherheitsunternehmen: Manteltarifvertrag und Zuschläge korrekt abrechnen

15. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Jannik Roloff·IHK-Kaufmann · Buchhaltung & Lohnabrechnung Berlin

Das Bewachungsgewerbe zählt zu den abrechnungsintensivsten Branchen in Deutschland: Der Manteltarifvertrag Bewachungsgewerbe (BDSW) regelt branchenspezifische Mindestlöhne und Zuschlagsarten, dazu kommen viele Minijobber, variierende Einsatzzeiten und häufige Personalwechsel. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Besonderheiten.

Manteltarifvertrag Bewachungsgewerbe: Was Sicherheitsunternehmen wissen müssen

Der Manteltarifvertrag für das Bewachungsgewerbe (BDSW) gilt für Mitglieder des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft und enthält branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen können. Welche Regelungen für Ihr Unternehmen gelten, hängt von der Verbandsmitgliedschaft und dem Bundesland ab. Für Berlin gelten eigene Regelungen – die korrekte Anwendung ist entscheidend für eine rechtssichere Abrechnung.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge

Wach- und Sicherheitsdienste arbeiten rund um die Uhr – und entsprechend komplex sind die Zuschlagsabrechnungen. § 3b EStG regelt die Steuerfreiheit von Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns. Eine fehlerhafte Berechnung führt entweder zu unnötiger Steuerlast für Ihre Mitarbeiter oder zu Nachzahlungen im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung.

Viele Minijobber und häufige An-/Abmeldungen

  • Hoher Anteil Minijobber und Midijobber neben Vollzeitkräften
  • Häufige Neueinstellungen durch Zuverlässigkeitsprüfungen und Personalwechsel
  • An- und Abmeldungen bei Minijob-Zentrale und Krankenkassen zeitnah erforderlich
  • Unterschiedliche Beschäftigungsmodelle parallel verwalten

Warum externe Lohnabrechnung für Sicherheitsunternehmen sinnvoll ist

Die Lohnabrechnung eines Sicherheitsdienstes ist zu komplex für eine nebenberuflich betraute Verwaltungskraft. Fehler bei Zuschlagsabrechnungen, Mindestlöhnen oder SV-Meldungen können bei einer Betriebsprüfung teuer werden. Ein externes Lohnbüro, das die Branche kennt, schützt vor diesen Risiken – und sorgt dafür, dass Sie sich aufs Kerngeschäft konzentrieren können.

Fazit

Lohnabrechnung für Sicherheitsunternehmen in Berlin erfordert Branchenwissen, Sorgfalt und aktuelles Know-how. Mit einem spezialisierten Lohnbüro an Ihrer Seite sind Fristen, Tarife und Zuschläge in sicheren Händen.

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