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Lohnbuchhaltung

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro – was Berliner Arbeitgeber jetzt vorbereiten müssen

13. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Jannik Roloff·IHK-Kaufmann · Buchhaltung & Lohnabrechnung Berlin

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Zeitstunde. Das ist die zweite Stufe der Anpassung, die die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen und die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat. Für Betriebe mit vielen Beschäftigten im unteren Lohnsegment ist das ein spürbarer Kostenfaktor – und er lässt sich jetzt schon berechnen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Zum Vergleich: 2025 lag er bei 12,82 Euro, 2026 bei 13,90 Euro. Das ist ein Anstieg von rund 13,9 Prozent innerhalb von zwei Jahren.

Die neue Minijob-Grenze ab 2027

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Entgelt für rund zehn Wochenstunden zum jeweiligen Mindestlohn. Konkret bedeutet das:

  • 2026: 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt (maximal 7.236 Euro im Jahr)
  • 2027: 633 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt (maximal 7.596 Euro im Jahr)
  • Midijob-Übergangsbereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro – ab 2027 beginnt er bei 633,01 Euro

Wichtig: Die Grenze steigt automatisch, die vereinbarte Stundenzahl aber nicht. Wer den Stundenumfang seiner Minijobber unverändert lässt und nur den höheren Mindestlohn zahlt, bleibt in der Regel im Minijob-Rahmen. Wer dagegen den Monatsverdienst konstant halten will, muss die Stunden reduzieren.

Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten

  • Alle Stundenlöhne unter 14,60 Euro identifizieren und die Mehrkosten für 2027 hochrechnen
  • Minijob-Verhältnisse prüfen: Stundenzahl anpassen oder höheren Verdienst einplanen
  • Arbeitsverträge mit fester Stundenlohnangabe auf Anpassungsbedarf prüfen
  • Kalkulationen und Angebotspreise für 2027 nachziehen – besonders bei langfristigen Verträgen
  • Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz einhalten: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen

Achtung bei Branchenmindestlöhnen

In einigen Branchen gelten eigene, höhere Mindestlöhne – etwa im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk, in der Gebäudereinigung oder in der Sicherheitsbranche. Ein Branchenmindestlohn darf nie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Steigt der gesetzliche Mindestlohn über den Tarifwert, gilt automatisch der höhere Betrag. Prüfen Sie also beides – den gesetzlichen und den für Sie einschlägigen tariflichen Wert.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Verstöße gegen den Mindestlohn können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – ebenso wie Lücken in der Arbeitszeitdokumentation. Eine saubere Zeiterfassung ist deshalb kein Nice-to-have, sondern die Grundlage der Nachweisführung.

Fazit

Der Mindestlohn 2027 von 14,60 Euro steht fest und ist planbar. Wer die Mehrkosten früh durchrechnet, Minijob-Verhältnisse rechtzeitig anpasst und die Dokumentation im Griff hat, geht ohne Überraschungen ins neue Jahr. Wir übernehmen die Umstellung in der laufenden Lohnabrechnung für Sie – inklusive Prüfung aller betroffenen Beschäftigungsverhältnisse.

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