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Steuern

Einkommensteuerreform 2027: Was Arbeitgeber mit Minijobbern in Berlin jetzt wissen müssen

23. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Jannik Roloff·IHK-Kaufmann · Buchhaltung & Lohnabrechnung Berlin

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen – auf Basis der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026. Für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien bringt die Reform spürbare Entlastungen. Für Arbeitgeber mit Minijobbern steckt darin aber auch eine Änderung, die in den meisten Schlagzeilen untergeht – und die für genau die Berliner Betriebe relevant ist, die wir täglich betreuen.

Grundfreibetrag und Steuertarif steigen

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro (2026) -> 12.564 Euro (2027) -> 12.900 Euro (2028)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro -> 1.430 Euro
  • Die zweite Progressionszone (ca. 17.800 bis 70.600 Euro Jahreseinkommen) wird über eine geänderte Tarifformel abgeflacht
  • Spitzensteuersatz (umgangssprachlich 'Reichensteuer'): 45 Prozent greifen künftig bereits ab 250.000 Euro (statt bisher 277.826 Euro), neu hinzu kommt ein Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro

Die wichtigste Änderung für Arbeitgeber: Minijob-Pauschsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent

Zur Gegenfinanzierung der Reform steigt die einheitliche Pauschsteuer, die Arbeitgeber für Minijobber ans Finanzamt abführen, von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts. Das klingt nach einer kleinen Stellschraube, ist aber für Betriebe mit vielen Minijobbern ein echter Kostenfaktor: Bei einem Minijobber mit der neuen Verdienstgrenze von 633 Euro monatlich steigt die Pauschsteuer von bisher 12,66 Euro auf 31,65 Euro – pro Minijobber und Monat knapp 19 Euro mehr, ohne dass sich am Lohn selbst etwas ändert.

Für Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten – Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Pflegedienste, Gastronomie und Einzelhandel – summiert sich das schnell. Ein Betrieb mit 15 Minijobbern zahlt dadurch rund 280 Euro mehr Lohnnebenkosten im Monat, allein durch diese eine Änderung.

Mehr Spielraum bei steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen

Positiv für Betriebe mit Schicht- und Wochenendarbeit: Die Grundlohngrenze, bis zu der Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei bleiben, steigt von 50 auf 75 Euro pro Stunde. Für Nachtarbeitszuschläge ändert sich nichts. Das erweitert den steuerfreien Spielraum bei der Abrechnung von Zuschlägen – relevant etwa für Pflegedienste und Sicherheitsunternehmen mit regelmäßiger Wochenendbesetzung.

Familien profitieren: Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen

  • Kinderfreibetrag: 9.756 Euro (2026) -> 10.056 Euro (2027) -> 10.236 Euro (2028)
  • Kindergeld: 259 Euro (2026) -> 267 Euro (2027) -> 272 Euro (2028) pro Monat

Gegenfinanziert: Was teurer wird

Neben der höheren Minijob-Pauschsteuer sinkt auch der Handwerkerbonus (von 20 auf 15 Prozent der Lohnkosten, Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro). Das betrifft vor allem Privathaushalte und ist für die meisten unserer Mandanten als Unternehmen nachrangig – gehört aber zur vollständigen Einordnung der Reform dazu.

Wie sicher ist die Reform schon?

Der Entwurf ist derzeit auf dem Stand des Kabinettsbeschlusses. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bevor die Reform zum geplanten Stichtag 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die grobe Richtung – insbesondere die Gegenfinanzierung über die Minijob-Pauschsteuer – gilt als politisch abgestimmt, Details können sich im Gesetzgebungsverfahren aber noch verschieben.

Was Arbeitgeber mit Minijobbern jetzt tun sollten

  • Minijob-Kalkulation mit der neuen Pauschsteuer von 5 Prozent für 2027 durchrechnen
  • Bei vielen Minijobbern (Reinigung, Sicherheit, Pflege, Logistik, Gastronomie) die Mehrkosten frühzeitig ins Budget einplanen
  • Lohnsoftware und Abrechnungsparameter zum Jahreswechsel aktualisieren (lassen)
  • Bei Schichtbetrieb die neue Freigrenze für Sonn-/Feiertagszuschläge in der Abrechnungslogik berücksichtigen

Fazit

Die Einkommensteuerreform 2027 entlastet Arbeitnehmerinnen und Familien spürbar – bringt Arbeitgebern mit Minijobbern aber eine Mehrbelastung, die in den meisten Übersichten untergeht. Wer mehrere Minijobber beschäftigt, sollte die höhere Pauschsteuer jetzt in die Planung für 2027 aufnehmen. Wir behalten die Details für unsere Mandanten im Blick und passen die Abrechnung automatisch an, sobald das Gesetz final steht.

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